Unsere Dienstleistungen im Bereich der Trinkwasserhygiene:
Präventionsmaßnahmen bei der Erst- und Wiederinbetriebnahme von Trinkwasser-Installationen
Bei der Wiederinbetriebnahme sollten Betreiber von allem das Regelwerk ÖNORM B 5019:202-03-01 beachten. Die Norm richtet sich an Kranken- und Kuranstalten, Pflegeeinrichtungen, Bade- und Wellnesseinrichtungen, Beherbergungsbetriebe, Gemeinschaftseinrichtungen sowie öffentliche Gebäude und Wohnhausanlagen, in denen Trinkwasser zentral erwärmt wird.
Weiterführende, regelmäßige, mikrobiologische Untersuchungen, sowie die ordnungsgemäße Durchführung von Maßnahmen gemäß einem für die Anlage erstellten Wartungsplan, stellt einen hygienischen Betrieb Ihrer Trinkwasserinstallation sicher.